Voraussetzungen für den Flug
Bei unserer Arbeit steht die Sicherheit im Vordergrund...
...daher ist ein Flug nur bei guten Witterungsverhältnissen und wenn die "Regeln für den Betreib von Drohnen (BAZL)" in der Schweiz eingehalten werden können, möglich. Um abschätzen zu können, ob an dem von ihnen gewünschten Ort Luftaufnahmen möglich sind, hier die wichtigsten Regeln in Kürze:
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Der Kopter bzw. die Drohne muss immer auf Augenkontakt geflogen werden
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Es dürfen keine Bilder erstellt werden die gegen den Schutz von Militärischen Anlagen oder den Datenschutz verstossen
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Im Umkreis von 100m von Menschenansammlungen (mehrere Dutzend, dicht beieinander stehende Personen) dürfen Kopter bzw. Drohnen nicht betrieben werden
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Es ist nicht gestattet, Kopter bzw. Drohnen näher als 5 Kilometer von einer Flughafenpiste entfernt fliegen zu lassen. Jedoch kann eine entsprechende Bewilligung angefordert werden.
Beabsichtigen Sie unsere Dienstleistungen in Deutschland zu nutzen wird jenachdem eine Allgemein.- oder Einzelerlaubnis benötigt. Bitte planen Sie dafür 3 Wochen Bearbeitungzeit der Landesluftfahrtbehörden ein (nach Erhalt aller benötigten Dokumente).
Unter folgendem Link sind die Regeln gut aufgelistet: Link